ALLGEMEINE GESCHÄFTS-BEDINGUNGEN
1. Angebote und Vertragsabschluss:
Unsere Angebote verstehen sich stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
2. Preise:
Porto, Verpackungs- und Transportkosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer.
3. Zahlungsbedingungen:
Unsere Rechnungen sind innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Ansonsten gelten die separat im Auftrag vereinbarten Zahlungsbedingungen.
4. Eigentumsvorbehalt:
a) Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur Zahlung vor.
b) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.
c) Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern dies nicht ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird. Bei Verwendung gegenüber Kaufleuten, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt darüber hinaus folgendes:
d) Der Kunde ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem Kunden vereinbarten Kaufpreises (einschließlich MwSt.) ab, die dem Kunden aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiter verkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde nach deren Abtretung berechtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
e) Der Kunde darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Kunde uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf unser Eigentum hinzuweisen.
5. Mengenabweichungen:
Mengenabweichungen sind in Höhe von +/- 10% technisch bedingt und berechtigen uns zur Änderung der vereinbarten Liefermenge, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
6. Liefer- und Leistungszeit:
Wir bemühen uns, die von Ihnen genannten Termine und Fristen einzuhalten. Termine und Fristen sind nur bei ausdrücklicher und schriftlicher Zusicherung verbindlich. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.
Verzögert sich die Leistung aus von uns zu vertretenden Gründen, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er uns schriftlich eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen eingeräumt hat.
7. Gefahrtragung:
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person und/oder an die den Transport ausführende Firma bzw. das Unternehmen übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat.
8. Gewährleistungen:
Außerhalb des Verbrauchsgüterkaufs hat der Kunde während eines Zeitraums von einem Jahr nach Übernahme des Liefergegenstandes einen Anspruch auf Beseitigung von Fehlern (Nachbesserung). Können wir einen unserer Gewährleistungspflicht unterliegenden Fehler nicht beseitigen oder sind für den Kunden weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar, so kann der Kunde anstelle der Nachbesserung Wandlung (Rückgängig machen des Kaufvertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen. Natürlicher Verschleiß ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen. Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haften wir nur in den Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
9. Schadenersatz:
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl uns gegenüber als auch gegenüber unseren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurde.
10. Sonstige Bestimmungen:
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Firmensitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf von Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat. Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.